CPR-Verordnung: Ab dem 1. Juli tritt sie in allen EU-Ländern verbindlich in Kraft. Sie bestimmt die Reaktion der elektrischen Leitungen im Falle eines Brandes.
Ab dem 1. Juli 2017 wird die Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR), die elektrische Kabel und Fertigprodukte für den Bausektor umfasst , in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Die Verordnung, die bereits 2016 in Kraft getreten, aber noch nicht verbindlich ist, soll die Sicherheit der auf dem Markt befindlichen Produkte gewährleisten, indem sie den Fachleuten spezifischere Informationen über ihre technischen Merkmale und Leistungen liefert. Insbesondere bei Energiekabeln hat die Europäische Kommission beschlossen, das Verhalten im Brandfall, die Hitzebeständigkeit und die Reaktion in solchen Situationen zu berücksichtigen.
Wie man sich denken kann, betrifft die Verordnung nicht nur Kabelhersteller, sondern auch Elektriker, Planer und Installateure: Sie sind nämlich für die Auswahl des richtigen Kabels in Abhängigkeit von der zu realisierenden Installation verantwortlich.
Sehen wir uns also an, was diese neue Verordnung für elektrische Kabel vorsieht.
Neues bei den Stromkabeln
Zunächst einmal ist zu betonen, dass die von der Verordnung betroffenen elektrischen Leitungen solche mit feuerhemmenden Eigenschaften sind. Gemäß der Verordnung müssen sie nun auf der Grundlage ihres Brandverhaltens klassifiziert werden, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) muss beigefügt werden und sie müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Ein Kabel, das der CPR-Verordnung entspricht, muss zusätzlich zu den bereits nach geltendem Recht vorgeschriebenen Kennzeichnungen diese zusätzlichen Informationen in Form eines Aufdrucks direkt auf dem Kabel anbringen:
- die Brandreaktionsklasse;
- das Jahr der Herstellung;
- sonstige besondere Vermerke zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses anzubringen.
Es wurden die Brandreaktionsklassen A, B1, B2, C, D, E, F in absteigender Reihenfolge festgelegt, die durch den Index „ca“ für „Kabel“ gekennzeichnet sind: Jede Klasse legt Mindestwerte für die Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung fest.
Darüber hinaus wurden in der Verordnung diese zusätzlichen Parameter festgelegt:
- a = Säuregehalt, der die Gefährlichkeit der Dämpfe für Menschen und die Ätzwirkung auf Sachen bestimmt.
- s = Rauchtrübung.
- d = Tröpfchen mit glühenden Partikeln, die das Feuer ausbreiten können.
Dank der Kennzeichnung dieser Informationen auf dem elektrischen Kabel und der Veröffentlichung der Leistungserklärung, die genau diese Informationen enthalten muss, werden die Konformitätskontrollen und die Identifizierung des Produktursprungs für die zuständigen Behörden einfacher und unmittelbarer sein.
Und nicht nur das, denn die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit von Anlagen und Einrichtungen, in denen Kabel verwendet werden, zu erhöhen, indem sie den Herstellern Anreize bietet, noch zuverlässigere und innovativere Lösungen zu entwickeln.